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Wer wusste was wann?
10 Jahre 6 Monate her #10467
von kronos
⇑ Wer wusste was wann?
@Ingwer
Für geistiges Eigentum im literarischen Bereich reicht man keine Patente ein.
Sollte man schon wissen, wenn man ein solches Argument bringt.
Hast Du ein Patent für Deine Behauptung eingereicht?
Für geistiges Eigentum im literarischen Bereich reicht man keine Patente ein.
Sollte man schon wissen, wenn man ein solches Argument bringt.
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10 Jahre 6 Monate her - 10 Jahre 6 Monate her #10468
von Ingwer
⇑ Wer wusste was wann?
@Kronos,
Also gehört Dir die Krone?
Tuisto,
@Ingwer
Hast Du ein Patent für Deine Behauptung eingereicht?
Für geistiges Eigentum im literarischen Bereich reicht man keine Patente ein.
Sollte man schon wissen, wenn man ein solches Argument bringt.
Also gehört Dir die Krone?
Tuisto,
Welche Selbstherrlichkeit!Einer von beiden Hügeln ist der Mittelpunkt der Welt.
Letzte Änderung: 10 Jahre 6 Monate her von Ingwer.
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10 Jahre 6 Monate her #10472
von *CD
Wer deutsches Urheberrecht vom angelsächsischen Copyright nicht unterscheiden kann, hat schon mal ein Problem...
Nämlich ein grosses Problem: Wie funktioniert sie denn eigentlich so, die Welt?
Und warum erklärt uns das niemand?
⇑ Wer wusste was wann?
Tuisto schrieb: Mein Copyright ist mir heilig, auch wenn ich es kostenfrei zur Verfügung stelle.
Wer deutsches Urheberrecht vom angelsächsischen Copyright nicht unterscheiden kann, hat schon mal ein Problem...
Nämlich ein grosses Problem: Wie funktioniert sie denn eigentlich so, die Welt?
Und warum erklärt uns das niemand?
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10 Jahre 6 Monate her #10479
von berlinersalon
& zu deinen weltweiten katastrofen
opera buffa von ignoranten auf kleinen hügeln
⇑ Wer wusste was wann?
volker du machst wohl auch jeden scheiß mitLeser*Innen mit Kundabuffer
& zu deinen weltweiten katastrofen
opera buffa von ignoranten auf kleinen hügeln
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10 Jahre 6 Monate her - 10 Jahre 6 Monate her #10485
von Tuisto
⇑ Wer wusste was wann?
Wolfgang, es wäre besser, Du würdest Dich meiner Aufforderung anschließen, dass Ingwer erklärt, worauf er mit der nebulösen Aussage "1771 Spiegeldatum" eigentlich hinweisen wollte.
Nicht schlecht wäre alternativ, wenn Du selbst Gedanken dazu formulieren könntest.
"Copyright
Bisher haben wir, wie es auch dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht die beiden Begriffe Copyright und Urheberrecht meistens synonym verwendet.
Der angelsächsische Begriff Copyright ist wie das Urheberrecht ein Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Aber auch wenn die beiden Begriffe - oder besser die sich dahinter verbergenden Rechtssysteme - sehr ähnlich sind, so gibt es dennoch essenzielle Unterschiede. Im deutschen und kontinentaleuropäischen Urheberrecht steht der Urheber und die Beziehung zu seinem Werk im Mittelpunkt, während beim Copyright die Reproduktionsrechte im Vordergrund stehen. Es geht also um denjenigen, der das Recht der wirtschaftlichen Verwertung des Werkes hat, also das Recht auf die Kopie ("the right to copy"). Die Verwertungsrechte liegen nicht notwendig beim Schöpfer des Werkes. Anders ausgedrückt: Beim Copyright gehen die Entscheidungs- und Verwertungsrechte an einem Werk häufig vom Urheber an den Rechteverwerter über. Allerdings bleiben eingeschränkte Veto-Rechte beim Urheber.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ergibt sich aus dem (UrhG). Es schützt den Urheber (Autor, Komponist, Musiker, Fotograph, usw.) eines Werkes. Ferner sichert es die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Werk. Im Urheberrechtsgesetz wird auch das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk geregelt."
www.geistiges-eigentum.eu/copyright_urheberrecht.php
Wer in dem von Amerika und GB besetzten Deutschland von Copyright spricht, meint automatisch Urheberrecht. Das sollte ein Schweizer Superkluger doch wohl wissen!
Aber Dir erklärt halt leider niemand die Welt, Du armes kleines Sophilein!
Nicht schlecht wäre alternativ, wenn Du selbst Gedanken dazu formulieren könntest.
"Copyright
Bisher haben wir, wie es auch dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht die beiden Begriffe Copyright und Urheberrecht meistens synonym verwendet.
Der angelsächsische Begriff Copyright ist wie das Urheberrecht ein Immaterialgüterrecht an geistigen Werken. Aber auch wenn die beiden Begriffe - oder besser die sich dahinter verbergenden Rechtssysteme - sehr ähnlich sind, so gibt es dennoch essenzielle Unterschiede. Im deutschen und kontinentaleuropäischen Urheberrecht steht der Urheber und die Beziehung zu seinem Werk im Mittelpunkt, während beim Copyright die Reproduktionsrechte im Vordergrund stehen. Es geht also um denjenigen, der das Recht der wirtschaftlichen Verwertung des Werkes hat, also das Recht auf die Kopie ("the right to copy"). Die Verwertungsrechte liegen nicht notwendig beim Schöpfer des Werkes. Anders ausgedrückt: Beim Copyright gehen die Entscheidungs- und Verwertungsrechte an einem Werk häufig vom Urheber an den Rechteverwerter über. Allerdings bleiben eingeschränkte Veto-Rechte beim Urheber.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ergibt sich aus dem (UrhG). Es schützt den Urheber (Autor, Komponist, Musiker, Fotograph, usw.) eines Werkes. Ferner sichert es die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers an seinem Werk. Im Urheberrechtsgesetz wird auch das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk geregelt."
www.geistiges-eigentum.eu/copyright_urheberrecht.php
Wer in dem von Amerika und GB besetzten Deutschland von Copyright spricht, meint automatisch Urheberrecht. Das sollte ein Schweizer Superkluger doch wohl wissen!
Aber Dir erklärt halt leider niemand die Welt, Du armes kleines Sophilein!
Letzte Änderung: 10 Jahre 6 Monate her von Tuisto.
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