Geschichte der Verfassungsgeschichte: Souveränität + Paulskirchenverfassung ?

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19 Okt. 2013 15:11 - 19 Okt. 2013 15:38 #8874 von GREK-AV
Ein sprachliches Detail, das zum Hinterfragen anregen sollte:

Der "Souverän" ist die oberste Gewalt.
Das "Souvenir" ist aber das Andenken an einen Gegenstand, einen Ort.


Mir ist das vor kurzem beim Lesen eines Artikels in den Sinn gekommen, und weil in der
Schweizer Verfassungsgeschichte einiges nicht stimmen kann, wie ich noch aufzeigen werde.

Beide genannten Wörter beginnen mit französisch "unten" (sous) und beinhalten
das Wort "kommen/heraufkommen" (franz. venir): www.woxikon.de/fra/venir.php
Somit bedeutet "wieder-erinnern" eigentlich wörtlich "von unten wieder hervorkommen".
Bei der "Souveränität" würde dies bedeuten, dass das "Volk sich von unten erhebt".

Dazu Wikipedia, Duden:
"Ein Souvenir (zu französisch souvenir ‚sich Erinnern‘ in der Bedeutung ‚Erinnerungsstück‘,
dann speziell ‚Mitbringsel‘) ist ein Gegenstand, den man als Erinnerung an ein bestimmtes Ereignis,
einen Ort oder eine Person mitnimmt und aufbewahrt.[1] Das Wort stammt aus dem Französischen
und bedeutet dort Erinnerung, Andenken. Im Unterschied zu einer Trophäe werden Souvenirs meist
käuflich erworben."

de.wikipedia.org/wiki/Souvenir

Die Souveränität bedeutet nach Duden:
1. höchste Gewalt; Oberhoheit des Staates
2. Unabhängigkeit eines Staates (vom Einfluss anderer Staaten)
3. (gehoben) das Souveränsein; Überlegenheit, Sicherheit"
Herkunft: französisch souveraineté, zu: souverain, souverän.

www.duden.de/rechtschreibung/Souveraenitaet

Doch interessanterweise findet man zum Wort "Veränität" wenn man von
"Souveränität" das "Sous" weglässt, folgendes Suchresultat:
"Souvertan oder Untertän ? Ein Räsonnement zur Feier 200 Jahre Souveränität
Fürstentum Liechtenstein 1806 bis 2006".
www.eliechtensteinensia.li/JBHV/2006/105...an_oder_Unteraen.pdf

Stefan Sprenger fragt richtig: Wie kann sein Land Liechtenstein schon damals
als "souverän" gegolten haben, wenn erst 1921 eine Verfassung das Volk miteinbezog
und gar wie im Kt. Appenzell das Frauenstimmrecht erst viel später folgte und
in Liechtenstein die Souveränität für die Frauen erst 1984 erreicht wurde?
(Man vergleiche Appenzell + Liechtenstein: www.llv.li/amtsstellen/llv-scg-gleichste...taltungen_2009-2.htm )

Bedeutet "Souveränität" im Sinne der Jesuiten oder Geschichtserfinder
nicht eher: "Volk muss unten bleiben", Sous-Teran, Untertan?

"Je nach Definition der Souveränität setzt ihre zumindest Halbsouveränität zum
Beispiel erst 1921 mit einer Verfassung ein, die von ihnen gewählten Landtagsabgeordneten
zum gesetzgebenden Organ im Staat macht: Das sind achtundfünfzig Jahre einer halben
Souveränität. Für die Frauen unter ihnen beginnt das erst 1984. Das sind nur
zweiundzwanzig Jahre einer halben Souveränität."


Was bedeutet also "Souveränität" wirklich, wenn nicht mal Wikipedia die französische
Wortherkunft (man beachte auch den Zusammenhang mit der Französischen Revolution)
korrekt angibt?


"Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allem stehend‘) versteht man den Inhaber der
Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst.
Zur Zeit des Absolutismus war der Souverän der König, beispielsweise der König von Frankreich. Der
römisch-deutsche Kaiser, der der oberste Lehnsherr des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war,
gilt nicht als Souverän, denn der Souverän übt seine Macht absolut und unteilbar aus, besitzt das Monopol,
Gesetze zu erlassen und aufzuheben, ist oberster Kriegsherr, Lehnsherr und Richter, trifft oberste
Finanzentscheidungen, lenkt dirigistisch die Wirtschaft, setzt die Staatskirche durch und ernennt alle Minister
und Beamten.
In der Republik gibt es keine allgemein gültige Definition des Souveräns, in der Theorie ist das Volk Inhaber der
Souveränität (→ Volkssouveränität). Doch je nach Verfassung hat das Volk mehr oder weniger die Souveränität
oder Staatsgewalt an Staatsoberhaupt und Parlament delegiert. In der Schweiz jedoch wird im allgemeinen (aber
nicht juristischen) Sprachgebrauch das stimm- und wahlberechtigte Volk als „der Souverän“ bezeichnet. So heißt
es beispielsweise in der Berichterstattung über Volksentscheide oder nach Wahlen oft: „der Souverän hat entschieden …“.
In der Rechtslehre des Carl Schmitt wird der Souverän vom Ausnahmezustand her begriffen: „Souverän ist, wer
über den Ausnahmezustand entscheidet.“

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Souverän

Erschreckend ist, dass für Demokratien/Republiken die Souveränität des Volkes nur "angenommen" oder theoretisch
umschrieben wird. Aber selbst im Fall der Schweiz kann die Volkssouveränität nur beschnitten ausgeübt werden.

[Mein neues Motto: Anhand der europäischen Verfassungsgeschichten kann die erfundene von der wahren Geschichtsschreibung ausgefiltert werden.]

Letzte Änderung: 19 Okt. 2013 15:38 von GREK-AV.

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19 Okt. 2013 15:33 - 19 Okt. 2013 15:36 #8875 von GREK-AV
Zur Paulskirchenverfassung von 1848 möchte ich folgende Überlegungen und Fragen
zur Diskussion stellen:

1. Während in der Schweiz (angeblich) 1848 eine erfolgreiche Bundesverfassung in Kraft trat, die vom
Volk und den Volksvertretern verabschiedet wurde, funktionierte das im Nachbarland Deutschland nicht mehr,
weil die Paulskirchenverfassung von 1848 und 1849 nie in Kraft trat.
Referenz:
"Die Paulskirchenverfassung (auch: Frankfurter Reichsverfassung, abgekürzt FRV) war die erste gewählte Verfassung in den deutschen Nachfolgestaaten des Heiligen Römischen Reichs, die allerdings nur von ungefähr 585 Mitgliedern aus 649 Wahlkreisen beschlossen und nie umgesetzt wurde. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung, die nach der Märzrevolution von 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main zusammengetreten war, erarbeitet und von dieser am 28. März 1849 als Verfassung des deutschen Reiches verkündet."
de.wikipedia.org/wiki/Paulskirchenverfassung
de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassung_d...en_Eidgenossenschaft

2. Während die Paulskirchenverfassung Grundrechte berücksichtigte, bevor diese später modern
und populär wurden, trat angeblich die erste Verfassung von 1871 in Kraft, die Bismarck-Verfassung
genannt wurde: de.wikipedia.org/wiki/Bismarcksche_Reichsverfassung
Interessanterweise ist aber nicht mal diese Verfassungs- und Regierungsbildung richtig erfasst oder
dokumentiert worden, während vom amerikanischen Bürgerkrieg angeblich um 1860 schon Fotos existierten,
wurden bei der Gründung des deutschen Kaisserreiches im Nachhinein z.B. um 1880 irgendwelche Gemälde
nachfabriziert.
Beispiel: www.ingolfo.de/einfache_fragen_zur_.html



3. Oft wird in der Schweizer Geschichte von "Zensurzeiten" berichtet, die aber aus meiner Sicht
eher den Eindruck auf mich ausüben, als soll dies als Ersatzbegründung dafür dienen, dass in dieser
Zeit nichts schriftliches oder historisches fassbar sei.
Dazu ein Beispiel:
"Im 18. Jh. herrschte in allen Kantonen eine mehr oder weniger strenge staatl. Pressezensur. In der
Westschweiz erschienen ab 1732 versch. "Feuilles d'Avis" mit Inseraten, da und dort auch mit kurzen
Auslandberichten, aber ohne polit. Kommentare. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts kamen dann
Zeitungen und Zeitschriften mit kulturellen und naturwiss. Berichten auf. Die erste Tessiner Zeitung, die
1746 von der Fam. Agnelli herausgegebene "Nuove di div. corti e paesi", durfte über das Ausland, nicht
aber über die Schweiz berichten."

Entnommen von www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D24656.php

Diese gegenseitige Zensur, dass nur über das Ausland, aber nicht über die Schweiz selber berichtet
werden durfte, könnte zu einer bösen Unterstellung führen, wonach in jedem Land das gleiche Prinzip
angewendet wurde, um im Nachhinein Geschichtsbehauptungen zu fabrizieren oder den Bürgern selber
keine Überprüfung der Ereignisse zu ermöglichen.


4. Wie sieht die Geschichte der Paulskirchenverfassung unter geschichtskritischen Aspekten aus?
Ist diese Verfassung überhaupt überprüfbar? Wer unterschrieb die Verfassung, warum enthielt diese schon
die Grundrechte? Wann wurde die Paulskirchenverfassung überhaupt im Allgemeinwissen oder bei
Historikern bekannt?
Letzte Änderung: 19 Okt. 2013 15:36 von GREK-AV. Begründung: Formatierung

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19 Okt. 2013 16:13 - 19 Okt. 2013 16:14 #8876 von GREK-AV
Absurde Geschichte Liechtensteins mit seinem Fürsten:

"Der 12. Juli 1806 ist also der Tag, an dem die vom Fürsten von Liechtenstein nicht und niemals unterzeichnete Rheinbundakte ein dreijähriges Kind zum Herrscher eines Fürstentums macht, dessen durch diesen Akt entrechtete und kolonialisierte Bewohner hundertfünfzehn Jahre brauchen, um sich in einem Staat, dessen Dasein ohne diese Rheinbundakte fraglich wäre, einen wenigstens halb-modernen Dualismus zu verschaffen, während der Fürst über alle Gesetze entschwebt, zum ausländischen Regenten in Österreich wird, dennoch Untertan des dortigen Kaisers bleibt, und es seinen Nachfahren hundertsiebenundneunzig Jahre später gelingt, den halbmodernen Dualismus in Liechtenstein zu einem viertelmodernen zurückzuschrauben. Wer da nicht ins Rutschen kommt..."

Der Rheinbund (Confédération du Rhin) war eine auf Initiative Napoleons I. 1806 in Paris gebildete Konföderation deutscher Staaten, die mit der Gründung dieses Staatenbundes aus dem Verband des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation austraten. Durch die Rheinbundakte war die Konföderation als Militärallianz mit dem Kaiserreich Frankreich gegründet worden. Napoléon fungierte in diesem Gebilde als „Protektor“. Frankreich selbst gehörte der Konföderation aber nicht an, sondern war ihr Alliierter.
de.wikipedia.org/wiki/Rheinbund

Unterschrift "Napoleons I" unter die "Rheinbundakte":

Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 mit der Unterschrift Napoleons, Exemplar für das Fürstentum
Hohenzollern-Sigmaringen, Paris/Sigmaringen 12./19. Juli 1806; Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv
Sigmaringen, Ho 80A T 1 U 1805 Juli 12/19.
Letzte Änderung: 19 Okt. 2013 16:14 von GREK-AV.

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