Zur Paulskirchenverfassung von 1848 möchte ich folgende Überlegungen und Fragen
zur Diskussion stellen:
1. Während in der Schweiz (angeblich) 1848 eine erfolgreiche Bundesverfassung in Kraft trat, die vom
Volk und den Volksvertretern verabschiedet wurde, funktionierte das im Nachbarland Deutschland nicht mehr,
weil die Paulskirchenverfassung von 1848 und 1849 nie in Kraft trat.
Referenz:
"Die Paulskirchenverfassung (auch: Frankfurter Reichsverfassung, abgekürzt FRV) war die erste gewählte Verfassung in den deutschen Nachfolgestaaten des Heiligen Römischen Reichs, die allerdings nur von ungefähr 585 Mitgliedern aus 649 Wahlkreisen beschlossen und nie umgesetzt wurde. Sie wurde von der Frankfurter Nationalversammlung, die nach der Märzrevolution von 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main zusammengetreten war, erarbeitet und von dieser am 28. März 1849 als Verfassung des deutschen Reiches verkündet."
de.wikipedia.org/wiki/Paulskirchenverfassung
de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassung_d...en_Eidgenossenschaft
2. Während die Paulskirchenverfassung Grundrechte berücksichtigte, bevor diese später modern
und populär wurden, trat angeblich die erste Verfassung von 1871 in Kraft, die Bismarck-Verfassung
genannt wurde:
de.wikipedia.org/wiki/Bismarcksche_Reichsverfassung
Interessanterweise ist aber nicht mal diese Verfassungs- und Regierungsbildung richtig erfasst oder
dokumentiert worden, während vom amerikanischen Bürgerkrieg angeblich um 1860 schon Fotos existierten,
wurden bei der Gründung des deutschen Kaisserreiches im Nachhinein z.B. um 1880 irgendwelche Gemälde
nachfabriziert.
Beispiel:
www.ingolfo.de/einfache_fragen_zur_.html
3. Oft wird in der Schweizer Geschichte von "Zensurzeiten" berichtet, die aber aus meiner Sicht
eher den Eindruck auf mich ausüben, als soll dies als Ersatzbegründung dafür dienen, dass in dieser
Zeit nichts schriftliches oder historisches fassbar sei.
Dazu ein Beispiel:
"Im 18. Jh. herrschte in allen Kantonen eine mehr oder weniger strenge staatl. Pressezensur. In der
Westschweiz erschienen ab 1732 versch. "Feuilles d'Avis" mit Inseraten, da und dort auch mit kurzen
Auslandberichten, aber ohne polit. Kommentare. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts kamen dann
Zeitungen und Zeitschriften mit kulturellen und naturwiss. Berichten auf. Die erste Tessiner Zeitung, die
1746 von der Fam. Agnelli herausgegebene "Nuove di div. corti e paesi", durfte über das Ausland, nicht
aber über die Schweiz berichten."
Entnommen von
www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D24656.php
Diese gegenseitige Zensur, dass nur über das Ausland, aber nicht über die Schweiz selber berichtet
werden durfte, könnte zu einer bösen Unterstellung führen, wonach in jedem Land das gleiche Prinzip
angewendet wurde, um im Nachhinein Geschichtsbehauptungen zu fabrizieren oder den Bürgern selber
keine Überprüfung der Ereignisse zu ermöglichen.
4. Wie sieht die Geschichte der Paulskirchenverfassung unter geschichtskritischen Aspekten aus?
Ist diese Verfassung überhaupt überprüfbar? Wer unterschrieb die Verfassung, warum enthielt diese schon
die Grundrechte? Wann wurde die Paulskirchenverfassung überhaupt im Allgemeinwissen oder bei
Historikern bekannt?